Anerkennung türkischer Scheidung in Deutschland
In der Türkei geschieden, aber in Deutschland noch verheiratet? Wir begleiten Sie durch das Anerkennungsverfahren – zweisprachig, bundesweit und vollständig online.
Warum ist eine Anerkennung nötig?
Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat. Deshalb gilt das europäische Prinzip der automatischen Urteilsanerkennung zwischen EU-Ländern hier nicht.
Ein in der Türkei rechtskräftiges Scheidungsurteil entfaltet in Deutschland keine automatische Wirkung. Erst nach einer formellen Anerkennung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde gilt die Person auch hierzulande als geschieden.
Ohne Anerkennung können praktische Probleme entstehen: kein Wiederaufgebot beim Standesamt, keine Änderung des Familienstands in deutschen Behörden, mögliche Konflikte bei Rentenansprüchen oder Erbschaftsfragen.
Achtung: Wer in Deutschland eine neue Ehe schließt, obwohl die erste Ehe noch nicht anerkannt geschieden ist, begeht eine Straftat (Bigamie). Klären Sie den Status Ihrer Scheidung frühzeitig.
Wann brauche ich die Anerkennung?
- Sie möchten in Deutschland neu heiraten
- Sie wollen Ihren Familienstand in deutschen Behörden / Registern ändern lassen
- Sie benötigen die Anerkennung für Sozialleistungen, Rente oder Erbschaft
- Sie möchten Rechtssicherheit über Ihren Personenstand in Deutschland
- Ihr türkisches Scheidungsurteil soll in Deutschland vollstreckbar sein
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Das Verfahren ist klar geregelt und vollständig auf Unterlagen gestützt – kein persönlicher Gerichtstermin nötig.
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Unterlagen zusammenstellen
Türkisches Scheidungsurteil (rechtskräftig) + Apostille + beglaubigte Übersetzung + Heiratsurkunde + Ausweisdokumente. Wir prüfen Ihre Dokumente und weisen auf Lücken hin.
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Antrag bei der Landesjustizbehörde
In Baden-Württemberg (z. B. für Mandanten aus Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Ulm) ist das Oberlandesgericht Stuttgart zuständig. Wir stellen den Antrag für Sie.
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Prüfung durch die Behörde
Die Behörde prüft, ob das Urteil den deutschen ordre public (grundlegende Rechtsprinzipien) einhält und ob das ausländische Gericht zuständig war.
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Anerkennungsbescheid
Nach positivem Bescheid ist die Scheidung in Deutschland rechtswirksam. Sie können damit beim Standesamt Ihren Familienstand ändern lassen.
Benötigte Dokumente
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Türkisches Scheidungsurteil (rechtskräftig, im Original)
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Apostille (ausgestellt vom türkischen Justizministerium)
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Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche durch vereidigten Übersetzer
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Heiratsurkunde (ggf. ebenfalls mit Apostille + Übersetzung)
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Ausweisdokumente beider früherer Ehegatten
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Nachweis der Rechtskraft des Urteils (Rechtskraftbescheinigung)
Nicht alle Dokumente liegen bei Ihnen vor? Wir koordinieren Apostillen und Übersetzungen für Sie.
Anerkennungsverfahren starten – kostenlos anfragen
Schildern Sie mir Ihren Fall über das Online-Formular. Ich prüfe Ihre Unterlagen und begleite Sie durch den ersten Schritt – auf Deutsch und Türkisch.
Häufige Fragen
Zur Anerkennung türkischer Scheidungsurteile
Ja. Im Gegensatz zu EU-Mitgliedstaaten gibt es kein automatisches Anerkennungsverfahren mit der Türkei. Eine türkische Scheidung wird in Deutschland erst wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizbehörde anerkannt wurde. Ohne Anerkennung gilt die Person in Deutschland weiterhin als verheiratet.
Benötigt werden in der Regel: das Original des türkischen Scheidungsurteils (rechtskräftig), eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer, die Apostille des türkischen Justizministeriums sowie ggf. die Heiratsurkunde. Wir prüfen Ihre Unterlagen und weisen Sie auf Fehlendes hin.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Vollständigkeit der Unterlagen – in der Regel 4 bis 12 Wochen. Bei vollständigen und fehlerfreien Unterlagen ist eine schnellere Bearbeitung möglich. Wir stellen sicher, dass Ihr Antrag von Anfang an korrekt und vollständig eingereicht wird.
Die Behördengebühr für das Anerkennungsverfahren ist gering (meist 20–50 €). Hinzu kommen Kosten für beglaubigte Übersetzungen und die Apostille. Unsere Anwaltsgebühr für die Begleitung des gesamten Verfahrens teilen wir Ihnen vorab transparent mit – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
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