Was kostet eine Scheidung in Deutschland?
Scheidungskosten sind gesetzlich geregelt und kalkulierbar. Wir erklären, wie sie sich zusammensetzen – und wie Sie bei der einvernehmlichen Online Scheidung am meisten sparen.
Scheidungskosten auf einen Blick
Die Gesamtkosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren zusammen. Bei einer einvernehmlichen Online Scheidung genügt in der Regel ein einziger Rechtsanwalt.
Woraus bestehen die Scheidungskosten?
Drei Faktoren bestimmen die Höhe: der Verfahrenswert, die Gerichtsgebühr und die Anwaltsgebühr.
1. Der Verfahrenswert ist die Berechnungsgrundlage für alle Gebühren. Er richtet sich nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute (§ 43 FamGKG) – mindestens 3.000 €. Hinzu kommt ggf. der Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs.
2. Gerichtsgebühren sind gesetzlich festgelegt (GKG). Das Gericht stellt eine Gerichtsgebühr von 2,0 Gebühreneinheiten für das Scheidungsverfahren in Rechnung, plus ggf. Gebühren für den Versorgungsausgleich.
3. Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Wir rechnen ausschließlich nach den gesetzlichen Mindestgebühren ab – transparent und ohne Aufschläge.
Wie spare ich bei der Scheidung?
Die einvernehmliche Online Scheidung ist die günstigste und schnellste Variante. So reduzieren Sie die Kosten auf das gesetzliche Minimum:
Das senkt Ihre Kosten
- Einvernehmliche Scheidung: Beide stimmen zu – kein Rosenkrieg, deutlich geringerer Aufwand
- Nur ein Anwalt: Bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein Rechtsanwalt für beide Seiten
- Kein Versorgungsausgleich: Wenn beide darauf verzichten (möglich bei kurzer Ehe), entfallen diese Gebühren
- Online-Scheidung: Kein Bürobesuch, keine Reisekosten, kein Zeitverlust
- Vollständige Unterlagen: Vollständige Dokumente von Anfang an verhindern teure Verzögerungen
Das erhöht die Kosten
- Streitige Scheidung: Jeder Ehegatte braucht einen eigenen Anwalt – Kosten verdoppeln sich
- Versorgungsausgleich: Prüfung und Durchführung erzeugen zusätzliche Gebühren
- Folgesachen: Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht – jede eigene Streitigkeit erhöht den Verfahrenswert
- Lange Verfahrensdauer: Mehrere Gerichtstermine und Schriftsätze erhöhen die Anwaltsgebühr
Verfahrenskostenhilfe (VKH): Sie haben Anspruch auf staatliche Unterstützung, wenn Sie die Kosten nicht tragen können. Wir helfen Ihnen beim VKH-Antrag – fragen Sie einfach danach.
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Häufige Fragen
Zu den Kosten einer Scheidung
Die Gesamtkosten hängen vom Verfahrenswert ab, der sich nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten richtet. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt liegen die Gesamtkosten (Gericht + Anwalt) typischerweise zwischen ca. 1.000 € und 2.500 €. Wir erstellen Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer konkreten Situation.
Der Verfahrenswert (früher: Streitwert) ist die Berechnungsgrundlage für alle Gebühren. Er entspricht dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute (§ 43 FamGKG), mindestens jedoch 3.000 €. Hinzu kommt ggf. der Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs (je Anrecht 10 % des Jahreseinkommens).
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein einziger Rechtsanwalt für beide Parteien. Bei einer streitigen Scheidung muss jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt beauftragen – die Anwaltskosten verdoppeln sich dadurch. Außerdem verlängert ein Streit das Verfahren, was zu weiteren Kosten führt. Die einvernehmliche Scheidung ist daher die bei Weitem günstigste Option.
Ja. Wer die Scheidungskosten nicht oder nicht vollständig aufbringen kann, kann beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Kosten ganz oder in Raten. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des VKH-Antrags.
Nein. Wir arbeiten ausschließlich mit den gesetzlichen Mindestgebühren nach RVG und GKG. Keine Pauschalaufschläge, keine Überraschungsgebühren. Bevor wir tätig werden, erhalten Sie eine transparente, schriftliche Kostenmitteilung.
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