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Scheidung mit Türkei-Bezug

Deutsch-türkische Scheidung

Scheidung mit türkischem Bezug – auf Deutsch und Türkisch, bundesweit online. Als Fachanwältin für Familienrecht mit türkischer Muttersprache begleite ich Sie sicher durch beide Rechtssysteme.

Besonderheiten

Was ist eine deutsch-türkische Scheidung?

Wenn ein oder beide Eheleute die türkische Staatsangehörigkeit besitzen oder die Ehe in der Türkei geschlossen wurde, sprechen wir von einer Scheidung mit internationalem Bezug – und damit gelten besondere Regelungen.

Internationales Privatrecht bestimmt, welches Recht auf Ihre Scheidung angewendet wird. Das kann deutsches oder türkisches Recht sein – oder eine Kombination daraus. Seit der EU-Rom-III-Verordnung (2012) haben Eheleute in vielen Fällen ein Wahlrecht.

Deutsche Familiengerichte sind zuständig, wenn beide Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben – unabhängig davon, wo sie geheiratet haben oder welche Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Türkisch-Almanca hizmet: Als Muttersprachlerin berate ich Sie in beiden Sprachen. Keine Sprachbarriere, keine Missverständnisse – auch in komplexen Fällen mit Dokumenten aus der Türkei.

Typische Konstellationen

Deutsch-türkisches Ehepaar

Ein Ehepartner ist deutsch, der andere türkischer Staatsangehöriger – beide leben in Deutschland.

Beide türkische Staatsangehörige

Beide Eheleute sind türkische Staatsbürger, leben aber seit Jahren in Deutschland.

Ein Ehepartner lebt in der Türkei

Ein Ehepartner ist zurück in die Türkei gezogen – Scheidung in Deutschland trotzdem möglich.

Heirat in der Türkei

Die Ehe wurde in der Türkei geschlossen, beide Eheleute leben inzwischen in Deutschland.

Schritt für Schritt

So läuft die deutsch-türkische Scheidung ab

Der Ablauf unterscheidet sich von einer regulären Scheidung vor allem in der Vorbereitung – im eigentlichen Gerichtsverfahren ist er weitgehend identisch.

  1. Erstberatung & Sachverhaltsaufnahme

    Sie schildern Ihre Situation online, per Telefon oder WhatsApp. Ich prüfe das anwendbare Recht, die Zuständigkeit des deutschen Gerichts und kläre, welche Dokumente aus der Türkei benötigt werden.

  2. Dokumente zusammenstellen

    Türkische Dokumente (z. B. Heiratsurkunde, türkische Ausweise) müssen teils mit einer beglaubigten Übersetzung und ggf. einer Apostille versehen werden. Wir koordinieren dies für Sie.

  3. Scheidungsantrag einreichen

    Ich stelle den Scheidungsantrag beim zuständigen deutschen Familiengericht – für Sie komplett digital, ohne persönliche Vorsprache im Büro.

  4. Scheidungstermin & rechtskräftiger Beschluss

    In der kurzen Anhörung vor Gericht stehe ich an Ihrer Seite. Mit dem Scheidungsbeschluss sind Sie offiziell geschieden – auf Wunsch leiten wir anschließend auch die Anerkennung in der Türkei ein.

Ihr Vorteil

Warum Rechtsanwältin Kunduru?

Türkisch-Almanca ikidilli danışmanlık – dil engeli yok, yanlış anlama yok.

🗣️

Türkisch & Deutsch

Muttersprachliche Beratung in beiden Sprachen – keine Missverständnisse bei sensiblen Themen.

⚖️

Beide Rechtssysteme

Kenntnis des deutschen und türkischen Familienrechts sowie des internationalen Privatrechts.

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Bundesweit online

Egal ob Stuttgart, Karlsruhe, Berlin oder München – alles läuft digital, ohne Anreise.

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Dokumente-Koordination

Türkische Urkunden, Übersetzungen, Apostillen – wir kümmern uns um alles für Sie.

Auch interessant: Anerkennung türkischer Scheidungsurteile in Deutschland →

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Schildern Sie mir Ihre Situation über das Online-Formular – ich antworte auf Deutsch und Türkisch, ø innerhalb von 24 Stunden.

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FAQ

Häufige Fragen

Zur deutsch-türkischen Scheidung

Seit 2012 gilt in Deutschland die EU-Rom-III-Verordnung. Ehepaare können das anwendbare Scheidungsrecht in vielen Fällen selbst wählen. Ohne Rechtswahl entscheiden Anknüpfungspunkte wie der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt. Hat das Ehepaar seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, wird in der Regel deutsches Recht angewendet.

Ja. Entscheidend ist nicht der Ort der Heirat, sondern der gewöhnliche Aufenthalt beider Eheleute. Wenn beide ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, ist das deutsche Familiengericht in der Regel zuständig – unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen wurde.

Grundsätzlich ja – bei der kurzen Scheidungsanhörung sollen beide Ehegatten persönlich anwesend sein. Bei einvernehmlichen Scheidungen kann das Gericht in bestimmten Fällen eine Teilnahme per Videoschalte oder sogar das Absehen von der persönlichen Anhörung gestatten. Dies prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Versorgungsausgleich sind oft wenige Monate realistisch. Liegen alle Dokumente vollständig vor und sind sie korrekt übersetzt und apostilliert, gibt es keine nennenswerten Verzögerungen gegenüber einer rein deutschen Scheidung.

Nicht zwingend. Anwalts- und Gerichtskosten entsprechen denen einer regulären Scheidung. Zusatzkosten können bei beglaubigten Übersetzungen oder Apostillen für türkische Dokumente entstehen – diese koordinieren wir für Sie und informieren Sie vorab transparent über alle anfallenden Kosten. Mehr zur Kostenübersicht →

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